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Warum landwirtschaftliche Betriebe in 2,5 ha Agri-PV-Freiflächenanlagen investieren sollten


Die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf landwirtschaftlichen Flächen bieten eine attraktive Möglichkeit, nachhaltige Energie zu erzeugen und gleichzeitig zusätzliche Einnahmen zu generieren. Eine besondere Form dieser Anlagen sind Agri-PV-Anlagen, die gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzung und Stromproduktion ermöglichen. In diesem Beitrag beleuchten wir die Vorteile, die sich aus einer Eigeninvestition in Agri-PV-Anlagen im direkten Vergleich zur Verpachtung der Flächen ergeben.


Pachteinnahmen vs. Eigeninvestition: Ein Vergleich


Landwirte können durch die Verpachtung ihrer Flächen für PV-Anlagen jährliche Pachteinnahmen im vierstelligen Bereich pro Hektar erzielen. Diese Einnahmen erscheinen auf den ersten Blick attraktiv, aber ein genauerer Blick auf die potenziellen Erträge einer Eigeninvestition in eine 2,5 ha Agri-PV-Anlage zeigt ein noch größeres Potenzial.


Die Rechnung im Vergleich


Pachteinnahmen:

  • Pachteinnahmen pro Hektar: 2.000 - 3.000 Euro jährlich


Eigeninvestition in Agri-PV-Anlage:

  • Einnahmen pro Hektar durch Tracker-Anlage: 10.000 - 12.000 Euro jährlich

  • Einnahmen pro Hektar durch hochaufgeständerte Anlage: 15.000 - 20.000 Euro jährlich


Details zur Eigeninvestition


1. Installationskosten:

Die Installationskosten für eine Agri-PV-Anlage liegen zwischen 650 und 800 Euro pro kWp ohne Netzkosten (Trafo, Übergabestation und Trasse). Ein Hektar Land kann durchschnittlich etwa 0,4 MWp bei Trackersystemen (1P) und 1,5 MWp bei hochaufgeständerten Systemen aufnehmen.


2. Stromproduktion:

Eine Agri-PV-Anlage mit einer Leistung von 1 MWp erzeugt jährlich etwa 950.000 bis 1.200.000 kWh Strom. Bei einer maximalen EEG-Vergütung von 9,5 Cent pro kWh ergeben sich jährliche Einnahmen von 90.000 bis 110.000 Euro pro MWp.


Langfristige Vorteile der Eigeninvestition


1. Höhere Einnahmen:

Die Eigeninvestition in 2,5 ha Agri-PV ermöglicht deutlich höhere jährliche Einnahmen im Vergleich zur Verpachtung der Flächen. Die Einnahmen können das Fünffache oder mehr der Pachteinnahmen betragen.


2. Unabhängigkeit und Flexibilität:

Durch die Eigeninvestition behalten Landwirte die Kontrolle über ihre Flächen und können flexibel auf Marktveränderungen reagieren.


3. Nachhaltigkeit und Imagegewinn:

Eigene PV-Anlagen tragen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei und verbessern das Nachhaltigkeitsprofil des Betriebs, was sich positiv auf das Image auswirkt.


4. Nutzung des Stroms für den Eigenbedarf:

PV-Anlagen haben eine Lebensdauer von bis zu 30 Jahren, wobei die EEG-Vergütung maximal 20 Jahre lang garantiert wird. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren den erzeugten Strom selbst zu vermarkten oder für den Eigenverbrauch zu nutzen, beispielsweise durch die Elektrifizierung des Fuhrparks.


Fazit


Die Investition in eine eigene 2,5 ha Agri-PV-Anlage auf der landwirtschaftlichen Flächen bietet erheblich höhere finanzielle Vorteile im Vergleich zur Verpachtung. Landwirte sollten überdenken, ob sie ihre Flächen an Investoren verpachten oder gleich selbst investieren, um ihre Einnahmen zu maximieren und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Energiewende und zur nachhaltigen Landwirtschaft zu leisten.

Aktualisiert: 25. Juli 2024

Neue Privilegierung vereinfacht Genehmigungsverfahren


Am 7. Juli 2023 trat eine bedeutende Änderung in Kraft, die das Genehmigungsverfahren für Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) im landwirtschaftlichen Bereich erheblich vereinfacht. Mit der Einführung der Ziffer 9 in § 35 Absatz 1 des Baugesetzbuchs können jetzt Agri-PV-Anlagen bis zu einer Größe von 2,5 Hektar im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben privilegiert gebaut werden. Dies bedeutet, dass für diese Anlagen kein Bebauungsplan mehr erforderlich ist, was den Genehmigungsprozess wesentlich beschleunigt.


Was bedeutet die Privilegierung konkret?


Im Detail bedeutet die Privilegierung, dass ein Bauantrag für eine Agri-PV-Anlage direkt eingereicht werden kann, ohne dass der Gemeinderat zuvor einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen muss. Sofern alle geforderten Gutachten und Unterlagen vorliegen und keine öffentlichen Pläne wie beispielsweise der Regionalplan dem Vorhaben entgegenstehen, ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine baurechtliche Genehmigung zu erwarten.


Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewilligung


Wir von AckerKapital haben uns auf die Bewilligung von Agri-PV-Anlagen spezialisiert und orientieren uns bei der erfolgreichen Antragstellung an folgenden Eckpunkten:


  • Flächengröße: Die zu bebauende Flächedarf maximal 2,5 Hektar groß sein und auf Grün- oder Ackerland liegen.

  • Räumlicher und funktionaler Zusammenhang: Die Fläche muss sich innerhalb eines Radius von 300 Metern Entfernung zum Hof befinden (inklusive Gebäude, Scheunen oder Ställe) und zur Bewirtschaftung des Hofes genutzt werden.

  • Betriebswirtschaftliche Kriterien: Der Landwirt muss den Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb zur Sicherung des Lebensunterhalts führen und einen Mindestgewinn von 10.000 EUR pro Jahr erwirtschaften.


Fazit


Trotz der Erleichterungen gibt es einen Wermutstropfen: Die gleichen umfangreichen Gutachten und Unterlagen, die auch ohne Privilegierung erforderlich sind, müssen weiterhin eingereicht werden. Für kleinere Projekte kann dies eine erhebliche Herausforderung darstellen und wird oft zur eigentlichen Nagelprobe.


Dennoch bieten die neuen Regelungen eine erhebliche Vereinfachung und beschleunigen den Genehmigungsprozess, was insbesondere für kleinere Landwirte und Gartenbaubetriebe von großem Vorteil sein kann. Die Möglichkeit, Agri-PV-Anlagen ohne aufwendige Bebauungspläne zu realisieren, unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und trägt zur nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen bei.


Wir bei AckerKapital stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und Ihre Agri-PV-Projekte erfolgreich umzusetzen.

Die Rahmenbedingungen der DIN SPEC sorgen für eine Vereinheitlichung der Agri-PV und ermöglichen dadurch eine Subventionierung.

Die landwirtschaftliche Nutzung und die Energieerzeugung stehen oft im Wettbewerb um dieselben Flächen. Die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bietet eine innovative Lösung, um diesen Konflikt zu überwinden, indem sie die doppelte Nutzung von Flächen ermöglicht. Mit der Einführung der DIN SPEC 91434 wurden nun Standards geschaffen, die die Implementierung von Agri-PV-Anlagen optimieren und nachhaltiger gestalten.

Definition und Kategorien der Agri-PV. Im Rahmen der DIN SPEC 91434 werden Agri-PV-Anlagen in zwei Hauptkategorien unterteilt:

Kategorie I: Agri-PV-Anlagen mit lichter Höhe Diese Anlagen sind durch eine Aufständerung mit einer Mindesthöhe von 2,10 Metern gekennzeichnet. Unter diesen Strukturen kann die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ungehindert fortgeführt werden. Die Solarmodule können flexibel in verschiedenen Winkeln und Positionen angebracht werden, wodurch eine optimale Balance zwischen Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung erzielt wird. Der Flächenverlust darf maximal 10 % und der landwirtschaftlicher Ertrag muss mindestens 66% zum Referenzertrag ausmachen.

Kategorie II: Agri-PV-Anlagen mit bodennaher Aufständerung Diese Anlagen sind so gestaltet, dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zwischen den Reihen der Solarmodule stattfindet. Die Module können entweder fest installiert oder verstellbar (mit Nachführung/Tracking) auf Pfosten angebracht werden. Der Flächenverlust darf maximal 15 % und der landwirtschaftlicher Ertrag muss mindestens 66% zum Referenzertrag ausmachen. Nutzungskategorien für Agri-PV-Anlagen. Die DIN SPEC 91434 definiert vier Hauptnutzungskategorien für Agri-PV-Anlagen:


  • (Kategorie A) Dauerkulturen und mehrjährige Kulturen

  • (Kategorie B) Einjährige und überjährige Kulturen

  • (Kategorie C) Dauergrünland mit Schnittnutzung

  • (Kategorie D) Dauergrünland mit Weidenutzung

Diese Kategorien gewährleisten, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen weiterhin im Vordergrund steht. Dauerkulturen, wie Obstbäume und Weinreben, verbleiben mindestens fünf Jahre auf der Fläche und liefern wiederkehrende Erträge. Dauergrünland, das ebenfalls mindestens fünf Jahre besteht, wird für den Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt. Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung. Die DIN SPEC 91434 stellt sicher, dass die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der Flächen trotz der Installation von Agri-PV-Anlagen erhalten bleibt. Ein detailliertes Konzept zur landwirtschaftlichen Nutzung muss erstellt werden, das die geplante Landnutzungsform und Pflanzenproduktion für die nächsten drei Jahre oder einen Fruchtfolgezyklus beschreibt.

Besonderes Augenmerk liegt auf folgenden Punkten:

  • Aufständerung: Die PV-Module müssen so installiert werden, dass die bisherige Nutzung der Fläche weiterhin möglich ist.

  • Flächenverlust: Der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch die Aufbauten darf höchstens 10 % der Gesamtprojektfläche bei Kategorie I und höchstens 15 % bei Kategorie II betragen.

  • Bearbeitbarkeit: Die gesamte landwirtschaftlich nutzbare Fläche muss bewirtschaftet und gegebenenfalls befahren werden können.

  • Lichtverfügbarkeit und -homogenität: Eine gleichmäßige Lichtverteilung und ausreichende Lichtverfügbarkeit müssen für das Pflanzenwachstum sichergestellt werden.

  • Wasserverfügbarkeit: Die Wasserverfügbarkeit muss an die Wachstumsbedingungen der Kultur angepasst sein. Gegebenenfalls sind technische Bewässerungseinrichtungen erforderlich.

  • Bodenerosion und Verschlämmung: Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Erosion und Verschlämmung des Bodens zu minimieren.

Weitere Vorteile der Agri-PV nach DIN SPEC


  • Vorteile bei Erbschaftssteuer: Flächen, auf denen Photovoltaik-Anlagen nach DIN SPEC 91434 als Agri-Photovoltaik-Anlagen der Kategorie I oder II klassifiziert sind, werden dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugerechnet.

  • GAP-Förderfähig: Die landwirtschaftliche Fläche bleibt beihilfefähig, wenn sie trotz kleinerer Einschränkungen (wie bspw. durch Agri-PV) problemlos bewirtschaftet werden kann.


Fazit


Die DIN SPEC 91434 setzt neue Maßstäbe für die Integration von Photovoltaik in die Landwirtschaft. Sie schafft klare Rahmenbedingungen, die sowohl die landwirtschaftliche Produktion als auch die nachhaltige Energieerzeugung fördern. Mit diesen Standards wird Agri-PV zu einer vielversprechenden Lösung für die Herausforderungen der Zukunft und bietet eine Win-Win-Situation für Landwirte und Energieerzeuger.

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